Spanisch in Rheinland-Pfalz
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In Rheinland-Pfalz gibt es Spanisch
* Ausnahmen sind zurzeit nur einige neu gegründete Privatschulen, wo Spanisch als 2. FS ab Klasse 6 oder 7 angeboten wird.
In Rheinland-Pfalz gibt es seit 2012 einen neuen Lehrplan für Spanisch sowie Handreichungen dazu (im Suchfeld "Spanisch" eingeben). Weitere rechtliche Grundlagen (z.B. die Abiturprüfungsordnung, das aktuelle Rundschreiben dazu mit den fachspezifischen Hinweisen) finden Sie auf der
Gymnasiumsseite.
In Rheinland-Pfalz gibt es kein Zentralabitur und da Spanisch kein Bildungsstandard-Fach ist, werden im schriftlichen Abitur auch keine zentralen Elemente verwendet. Also: alles wie früher! Wer aber eine ähnliche Abiturprüfung gestalten möchte wie Englisch und Französisch, kann dies in Form einer "kombinierten Aufgabe" tun (s. Lehrplan).
Zuständigkeitshalber muss ich hier auf den Online-Katalog aller in RP zugelassener Lehrwerke verweisen
Informationen über Ausbildungs- und Einstellungsmöglichkeiten in den Schuldienst (einschließlich Quer- und Seiteneinstieg) gibt es beim Bildungsministerium (BM)
Aktuelle Informationen zur Lehrerausbildung erhalten Sie beim Bildungsministerium (BM).
Das Fach Spanisch kann m. W. in Rheinland-Pfalz an 2 Hochschulen auf Lehramt für Gymnasien studiert werden: in Mainz und in
Trier.
Um Lehrkraft für Spanisch in Rheinland-Pfalz zu werden, bewerben Sie sich nach der Ausbildung bitte bei der ADD oder bei Schulen, die am "schulscharfen" Einstellungsverfahren teilnehmen. Auf der Homepage der ADD finden Sie die nötigen Informationen und Formulare.
Es gibt 4 Möglichkeiten ohne Vollstudium an rheinland-pfälzischen Schulen Spanisch zu unterrichten:
1. Erweiterungsprüfung für die Lehrbefähigung (nach dem 1. Staatsexamen)
2. Quer- und Seiteneinstieg (ohne Staatsexamen, aber mit Hochschulabschluss)
3. Unterrichtserlaubnis und -befugnis (nach dem 2. Staatsexamen)
4. Vertretung im Rahmen von PES (auch ohne Staatsexamen)
An den Universitäten Trier und Mainz kann man nach dem ersten oder zweiten Staatsexamen die Prüfung für Spanisch als weiteres Fach nachholen. In Verbindung mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien kann man so die Lehrbefähigung erwerben. Voraussetzung ist, dass man mindestens
a) zweimal zwei Semesterwochenstunden (zumeist ein Pro- und ein Hauptseminar) qualifiziert nachweisen kann und
b) alle nötigen Zulassungsbedingungen (z.B. Latinum) erfüllt.
Einige Inhalte wie die erforderliche Fachdidaktik können z.T. auch in Lehrerfortbildungen absolviert werden.
Im Übrigen bereitet man sich im Selbststudium auf die Examensprüfung vor (gesamter Lehrstoff). Eine Examensarbeit muss nicht mehr angefertigt werden.
Interessentinnen und Interessenten richten den Antrag auf Zulassung zur Erweiterungsprüfung unter Angabe des gewählten Faches an das jeweils zuständige Landesprüfungsamt.
Quellen: Info-Blatt Lehramt der Uni Mainz, Prüfungsordnung der Uni
Mainz ,
Landesverordnung (bei juris.de).
Alle Angaben ohne Gewähr
Statt einer Lehrbefähigung kann man nach der Lehrerausbildung in anderen Fächern auch eine Unterrichtserlaubnis und später eine Unterrichtsbefugnis für Spanisch erwerben, wenn man bereits Lehrer oder Lehrerin an einer rheinland-pfälzischen Schule ist. In der Mittelstufe erweist sich dies - trotz aller Unterschiede - als nahezu gleichwertiger Ersatz für die Lehrbefähigung. Aber: Für das Unterrichten eines Leistungskurses braucht man an staatlichen Schulen eine förmliche Lehrbefähigung ("volle Facultas") oder eine Ausnahmegenehmigung durch die ADD. Die Rechtsgrundlagen hierzu finden Sie auf der ![]() Dazu sind Nachweise über ausreichende Kenntnisse in Fremdsprachendidaktik und über entsprechende Spanischkenntnisse einzureichen. Das Ministerium entscheidet im Einzelfall über eine Zulassung zur Prüfung für eine oder beide Sekundarstufen. |
Wer zwar kein erstes Staatsexamen wohl aber einen Hochschulabschluss in einem Bedarfsfach gemacht hat, kann in Rheinland-Pfalz auf Antrag in das Referendariat (Quereinstieg) oder sogar direkt in den Schuldienst aufgenommen werden (Seiteneinstieg). Spanisch gehört zur Zeit aber in diesem Sinne nicht zu den Bedarfsfächern.
Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums.
Im Rahmen des "Projektes Erweiterte Selbständigkeit" (PES) ist es rheinland-pfälzischen Schulen möglich, für den Vertretungsunterricht auch Lehrkräfte zu verpflichten, die keine Lehramtsausbildung bzw. keine Ausbildung für das Fach Spanisch besitzen (z.B. Muttersprachler, VHS-Dozentinnen etc.). Natürlich können sich auch KollegInnen bewerben, die lediglich zur Zeit beurlaubt sind.
Zur Bewerbung trägt man sich in eine Online-Liste ein.
Nach Auskunft der Consejería ist es oft einfacher über ein kurzzeitiges Austausch- oder E-Mail-Projekt Kontakt zu potentiellen Partnerschulen in Spanien zu bekommen als direkt eine feste Partnerschule zu suchen. Auf diese Weise würden Vorbehalte und Ängste seitens der spanischen Schulen leichter überwunden und erfahrungsgemäß gehe alles einfacher, wenn man sich erst einmal kennen gelernt habe.
Die Suche nach Partnerschulen unterstützt der PAD mit dem Projekt eTwinning.
Das Comenius-Programm der EU ist damit verbunden und bietet als Teil von Erasmus+ die Möglichkeit zu bi- und multilateralen Projekten.
Auf dem rheinland-pfälzischen Bildungsserver gibt es eine umfassende Seite zu internationalen Kontakten allgemein.
Im Rahmen der EU gibt es Besuchs- und Austauschprogramme sowohl für Lehrkräfte als auch für Schülerinnen und Schüler. Informationen darüber finden Sie auf den Europa-Seiten des rheinland-pfälzischen Bildungsservers und auf der
Seite der Oficina de Educación in Deutschland.
Die Comunidad de Madrid bietet ein schulisches Austauschprogramm an, das mir empfohlen wurde.
Über weitere Möglichkeiten individueller Austausch- und Besuchsprogramme wie z.B. Sprachkurse, Gastfamilienaufenthalte, Freiwilligendienste, Workcamps, Praktika etc. informieren z.B. das EU-Jugendportal,
Jugend in Aktion,
Kultur-Life und
IJAB.
Förderanträge für Schülerbegegnungen können bis zum 15.10. des Vorjahres bei der ADD in Trier gestellt werden.
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