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Corona im Politikunterricht

An dieser Stelle finden Sie aktuelle Informationen von Dietmar Schug zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf verschiedene Politikfelder: Gesellschaft - Wirtschaft - Politischer Prozess in Deutschland  - Internationale Politik                                                                                                        

Die Anmerkungen zu den Aufsätzen und die Literaturliste finden Sie jeweils indem Sie die beiden Begriffe anklickern.

Desweiteren hat sich Herr Schug in einem zweiten Aufsatz zur Bedeutung der politischen Bildung gerade im Zeichen der Corona-Pandemie geäußert. Dieser Artikel (´Corona-Krise und politische Bildung: Politische Bildung ist systemrelevant!!!´) kann aber auch als grundsätzliche Forderung zur Stärkung der Politischen Bildung im schulischen Zusammenhang verstanden werden, der von den politischen Bildnern sicher Unterstützung erfahren wird.

 

Der Datenreport 2021 (Hinweis) des Statistischen Bundesamtes ist da und bietet auch Zahlen zur aktuellen Situation im Zeichen der Coronapandemie

 

Ungleichheit in Deutschland: Datenreport 2021

"Sie unterrichten Politik, Sozialkunde, Philosophie, Ethik oder Religion? Sie möchten mit Ihren Schülerinnen und Schülern über aktuelle Themen wie Corona oder Umwelt auf einer objektiven und verlässlichen Datenbasis diskutieren?

Die Coronapandemie wirft ein neues Licht auf die sozialen Ungleichheiten in Deutschland. Die Lebensverhältnisse der Menschen und die unterschiedliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben rücken in den Fokus. Die Möglichkeiten, der Krise zu trotzen, hängen stark von den materiellen Voraussetzungen ab.

Welche sozialen Ungleichheiten gibt es in Deutschland? Wie stehen die Menschen zum Thema Umwelt? Wie haben sich die Bildungschancen und das Armutsrisiko entwickelt? Wie sind die Möglichkeiten für Homeschooling und Homeoffice? Wie verändern sich die Sorgen um die Umwelt oder den sozialen Zusammenhalt? Wie zufrieden sind die Menschen mit der Demokratie in Ost- und Westdeutschland oder in Europa?" (Zusammenfassung aus Informationen des MB RLP)

Wichtige Fakten für den Schulunterricht: Datenreport 2021

 

 

Aus aktuellem Anlass der Beutelbacher Konsens im Wortlaut:

1. Überwältigungsverbot.

Es ist nicht erlaubt, den Schüler mit welchen Mitteln auch immer im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der "Gewinnung eines selbständigen Urteils" zu hindern. Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der rundum akzeptierten Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers.

2. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.

Diese Forderung ist mit der vorgenannten aufs Engste verknüpft, denn wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten. Zu fragen ist, ob der Lehrer nicht sogar eine Korrekturfunktion haben sollte, d. h. ob er nicht solche Standpunkte und Alternativen besonders herausarbeiten muss, die den Schülern (und anderen Teilnehmern politischer Bildungsveranstaltungen) von ihrer jeweiligen politischen und sozialen Herkunft her fremd sind.

Bei der Konstatierung dieses zweiten Grundprinzips wird deutlich, warum der persönliche Standpunkt des Lehrers, seine wissenschaftstheoretische Herkunft und seine politische Meinung verhältnismäßig uninteressant werden. Um ein bereits genanntes Beispiel erneut aufzugreifen: Sein Demokratieverständnis stellt kein Problem dar, denn auch dem entgegenstehende andere Ansichten kommen ja zum Zuge.

3. Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren,

sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen. Eine solche Zielsetzung schließt in sehr starkem Maße die Betonung operationaler Fähigkeiten ein, was eine logische Konsequenz aus den beiden vorgenannten Prinzipien ist. Der in diesem Zusammenhang gelegentlich etwa gegen Herman Giesecke und Rolf Schmiederer erhobene Vorwurf einer "Rückkehr zur Formalität", um die eigenen Inhalte nicht korrigieren zu müssen, trifft insofern nicht, als es hier nicht um die Suche nach einem Maximal -, sondern nach einem Minimalkonsens geht.

(https://www.bpb.de/die-bpb/51310/beutelsbacher-konsens)

Für die aktuelle Diskussion möchten wir ein paar Dokumente bereitstellen.

Zum einen hat sich der Landesverband des DVPB im aktuellen Newsletter in einem Beitrag von Prof. Kerstin Pohl (Mitglied des Landesvorstandes) zur Diskussion geäußert. Download

Desweiteren gibt es eine gemeinsame Stellungnahme der Gesellschaft für Politikdidaktik und politischer Jugend - und Erwachsenenbildung (GPJE), der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft (DVPW) und der Deutschen Vereinigung für Politische Bildung (DVPB) zur AFD-Meldeplattform "Neutrale Schulen", die Bezug nimmt zum Beutelsbacher Konsens. Download

 

Von Frau Prof. Kerstin Pohl gibt es auch einen Aufsatz zum Thema, der über die Bundeszentrale für politische Bildung abgerufen werden kann. externer Link

Von der Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg sind zwei Bände mit Umsetzungsbeispielen für den Unterricht erschienen:

1. Bausteine 9/2018 (Beutelsbacher Konsens und die neuen Bildungspläne Bd. 1) externer Link

2. Bausteine 10/2018 (Beutelsbacher Konsens und die neuen Bildungspläne Bd. 2) externer Link

Zudem existiert in Schleswig-Holstein ein Erlass zur politischen Bildung in Schulen, der sich am Beutelsbacher Konsens orientiert. Dies kann zu mehr Sicherheit im Umgang mit von außen an die Schule herangetragenen Diskussionen zu diesem Thema führen. externer Link

 

Weiterführende Literatur zum Thema finden Sie hier.

 

Besuche von Abgeordneten an den Schulen

Aufgrund der Diskussionen anlässlich der Bundestagswahl 2017 hat sich die ADD in Trier bemüßigt gefühlt, die derzeitige Rechtslage nochmals klarzustellen. Hier kann der Wortlaut nachgelesen werden: Download

Unter den Zwischenüberschriften `Informationsbesuche von Abgeordeneten´, Schulische Veranstaltungen der politischen Bildung´ und `Andere Veranstaltungen mit Abgeordneten im Schulgebäude´ wurde nochmals verdeutlicht, dass das Gespräch mit den Volksvertretern zum Bildungsauftrag der Schulen gehört und dass es in der Verantwortung der Schulen liegt, wie sie diesen Auftrag ausgestalten.

 

 

Das Rundschreiben zur AbiPrO ist für das Abitur 2021 aktualisiert

!!Bitte beachten Sie aus aktuellem Anlass auch die zusätzlichen Informationen des Ministeriums bezüglich der Abiturqualifikation und des mündlichen Abiturs!! Download

Hier geht es zum Rundschreiben.Download

Für die Fächer des gesellschaftswissenschaftlichen Bereiches sollten die Veränderungen im Bereich der mündlichen Prüfungen, die in den letzten Rundschreiben formuliert wurden, beachtet werden. Grundlegend hierfür sind die Seiten 7-9 und 58/59 des Rundschreibens:

Die Schüler haben die Möglichkeit einer echten Wahl zwischen dem Grundfach Geschichte und dem Grundfach Sozialkunde/Erdkunde. Falls Sozialkunde/Erdkunde gewählt ist, greift eine Regelung, die ähnlich formuliert ist wie in der alten AbiPrO, d.h die Schüler haben kein Anrecht auf eine Prüfung in einem bestimmten Teilfach.

Die Schulen sollen sich zwischen reinen Teilfachprüfungen und Mischprüfungen zu entscheiden, dann aber schuleinheitlich zu verfahren.

Aus fachwissenschaftlicher und schulorganisatorischer Sicht empfehlen wir Einzelfachprüfungen, wobei weitere inhaltliche Einschränkungen dann nicht mehr möglich sind.

Auch die Aufgabestellungen des zweiten Teils der Prüfung müssen dem Prüfling auf dem Aufgabenblatt vorliegen. Alle drei Anforderungsbereiche sind zu berücksichtigen. Im Prüfungsgespräch können größere fachübergreifende Zusammenhänge berücksichtigt werden.

Mit Blick auf die Voraussetzungen zur mündlichen Prüfung empfehlen wir generell folgende Kursfolge in der Oberstufe: Sozialkunde in 11/1 und 11/2, Erdkunde in 12/1 und 12/2, Sozialkunde in 13.

!!Bitte beachten Sie aus aktuellem Anlass auch die zusätzlichen Informationen des Ministeriums bezüglich der Abiturqualifikation und des mündlichen Abiturs!! Download

 

Lehrplan S I (ab 2016/17)

Der aktuelle, noch gültige Lehrplan für die S I, gültig ab dem Schuljahr 2016/17 kann unter folgendem Link abgerufen werden:

Lehrplan.

 

Die Hinweise zur Lehrplananpassung der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer für die MSS stehen hier weiterhin zurm Herunterladen zur Verfügung:

Die Hinweise zur Lehrplananpassung in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern sind in drei Bänden erschienen:

Heft 1: Hinweise für das Fach Geschichte:                                                                                                                       Jahrgangsstufe 13
I. Teilthema 2: Handlungsfeld Europa
II. Teilthema 3: Globale Krisen und Herausforderungen des 21. Jahrhunderts
III. Der Islam und die westliche Welt
IV. China: Macht der Zukunft?

Heft 2: Hinweise für Erdkunde und Sozialkunde:                                                                                                             2.1 Hinweise zu den sozialkundlichen Anteilen im Leistungsfach Erdkunde
2.2 Hinweise zu den geografischen Anteilen im Leistungsfach Sozialkunde
2.3 Hinweise zur Umsetzung des Lehrplanes im Grundfach Sozialkunde/Erdkunde
2.4 Ruanda – Lehrplan- und Unterrichtsthema im gesellschaftswissenschaftlichen
Aufgabenfeld in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 der gymnasialen
Oberstufe (Mainzer Studienstufe)

Heft 3: Hinweise für Sozialkunde und Erdkunde:                                                                                                        Hinweise zur Lehrplananpassung im Leistungsfach Sozialkunde;
Lehrwerke, Fachzeitschriften, didaktische Materialien und Unterrichtseinheiten
zu zentralen Teilaspekten der Lehrplananpassung im Leistungsfach
Sozialkunde;
Lehrwerke, Fachzeitschriften, didaktische Materialien und besondere
methodische Zugänge zu
A) den geografischen Anteilen im Leistungsfach Sozialkunde
B) den sozialkundlichen Anteilen im Leistungsfach Erdkunde
C) zum Grundfach Erdkunde/Sozialkunde


Urheberrecht

Es gibt für das neue Jahr eine aktualisierte Vereinbarung zwischen der KMK und den Verlagen zum Umgang mit dem Urheberrecht im schulischen Alltag, die unter Verwendung des folgenden Links eingesehen werden kann. externer Link

 

 

Diesen Bereich betreut E-Mail an Dorothee Broemmling-Lewe, BM. Letzte Änderung dieser Seite am 11. Dezember 2022. ©1996-2023 Bildungsserver Rheinland-Pfalz