Corona im Politikunterricht
An dieser Stelle finden Sie aktuelle Informationen von Dietmar Schug zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf verschiedene Politikfelder: Gesellschaft - Wirtschaft - Politischer Prozess in Deutschland - Internationale Politik
Die Anmerkungen zu den Aufsätzen und die Literaturliste finden Sie jeweils indem Sie die beiden Begriffe anklickern.
Desweiteren hat sich Herr Schug in einem zweiten Aufsatz zur Bedeutung der politischen Bildung gerade im Zeichen der Corona-Pandemie geäußert. Dieser Artikel (´Corona-Krise und politische Bildung: Politische Bildung ist systemrelevant!!!´) kann aber auch als grundsätzliche Forderung zur Stärkung der Politischen Bildung im schulischen Zusammenhang verstanden werden, der von den politischen Bildnern sicher Unterstützung erfahren wird.
Der Datenreport 2021 (Hinweis) des Statistischen Bundesamtes ist da und bietet auch Zahlen zur aktuellen Situation im Zeichen der Coronapandemie
Ungleichheit in Deutschland: Datenreport 2021
"Sie unterrichten Politik, Sozialkunde, Philosophie, Ethik oder Religion? Sie möchten mit Ihren Schülerinnen und Schülern über aktuelle Themen wie Corona oder Umwelt auf einer objektiven und verlässlichen Datenbasis diskutieren?
Die Coronapandemie wirft ein neues Licht auf die sozialen Ungleichheiten in Deutschland. Die Lebensverhältnisse der Menschen und die unterschiedliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben rücken in den Fokus. Die Möglichkeiten, der Krise zu trotzen, hängen stark von den materiellen Voraussetzungen ab.
Welche sozialen Ungleichheiten gibt es in Deutschland? Wie stehen die Menschen zum Thema Umwelt? Wie haben sich die Bildungschancen und das Armutsrisiko entwickelt? Wie sind die Möglichkeiten für Homeschooling und Homeoffice? Wie verändern sich die Sorgen um die Umwelt oder den sozialen Zusammenhalt? Wie zufrieden sind die Menschen mit der Demokratie in Ost- und Westdeutschland oder in Europa?" (Zusammenfassung aus Informationen des MB RLP)
Wichtige Fakten für den Schulunterricht: Datenreport 2021
Aus aktuellem Anlass der Beutelbacher Konsens im Wortlaut:
1. Überwältigungsverbot.
Es ist nicht erlaubt, den Schüler mit welchen Mitteln auch immer im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der "Gewinnung eines selbständigen Urteils" zu hindern. Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der rundum akzeptierten Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers.
2. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.
Diese Forderung ist mit der vorgenannten aufs Engste verknüpft, denn wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten. Zu fragen ist, ob der Lehrer nicht sogar eine Korrekturfunktion haben sollte, d. h. ob er nicht solche Standpunkte und Alternativen besonders herausarbeiten muss, die den Schülern (und anderen Teilnehmern politischer Bildungsveranstaltungen) von ihrer jeweiligen politischen und sozialen Herkunft her fremd sind.
Bei der Konstatierung dieses zweiten Grundprinzips wird deutlich, warum der persönliche Standpunkt des Lehrers, seine wissenschaftstheoretische Herkunft und seine politische Meinung verhältnismäßig uninteressant werden. Um ein bereits genanntes Beispiel erneut aufzugreifen: Sein Demokratieverständnis stellt kein Problem dar, denn auch dem entgegenstehende andere Ansichten kommen ja zum Zuge.
3. Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren,
sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen. Eine solche Zielsetzung schließt in sehr starkem Maße die Betonung operationaler Fähigkeiten ein, was eine logische Konsequenz aus den beiden vorgenannten Prinzipien ist. Der in diesem Zusammenhang gelegentlich etwa gegen Herman Giesecke und Rolf Schmiederer erhobene Vorwurf einer "Rückkehr zur Formalität", um die eigenen Inhalte nicht korrigieren zu müssen, trifft insofern nicht, als es hier nicht um die Suche nach einem Maximal -, sondern nach einem Minimalkonsens geht.
(https://www.bpb.de/die-bpb/51310/beutelsbacher-konsens)
Für die aktuelle Diskussion möchten wir ein paar Dokumente bereitstellen.
Zum einen hat sich der Landesverband des DVPB im aktuellen Newsletter in einem Beitrag von Prof. Kerstin Pohl (Mitglied des Landesvorstandes) zur Diskussion geäußert.
Desweiteren gibt es eine gemeinsame Stellungnahme der Gesellschaft für Politikdidaktik und politischer Jugend - und Erwachsenenbildung (GPJE), der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft (DVPW) und der Deutschen Vereinigung für Politische Bildung (DVPB) zur AFD-Meldeplattform "Neutrale Schulen", die Bezug nimmt zum Beutelsbacher Konsens.
Von Frau Prof. Kerstin Pohl gibt es auch einen Aufsatz zum Thema, der über die Bundeszentrale für politische Bildung abgerufen werden kann.
Von der Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg sind zwei Bände mit Umsetzungsbeispielen für den Unterricht erschienen:
1. Bausteine 9/2018 (Beutelsbacher Konsens und die neuen Bildungspläne Bd. 1)
2. Bausteine 10/2018 (Beutelsbacher Konsens und die neuen Bildungspläne Bd. 2)
Zudem existiert in Schleswig-Holstein ein Erlass zur politischen Bildung in Schulen, der sich am Beutelsbacher Konsens orientiert. Dies kann zu mehr Sicherheit im Umgang mit von außen an die Schule herangetragenen Diskussionen zu diesem Thema führen.
Weiterführende Literatur zum Thema finden Sie hier.
Besuche von Abgeordneten an den Schulen
Aufgrund der Diskussionen anlässlich der Bundestagswahl 2017 hat sich die ADD in Trier bemüßigt gefühlt, die derzeitige Rechtslage nochmals klarzustellen. Hier kann der Wortlaut nachgelesen werden:
Unter den Zwischenüberschriften `Informationsbesuche von Abgeordeneten´, Schulische Veranstaltungen der politischen Bildung´ und `Andere Veranstaltungen mit Abgeordneten im Schulgebäude´ wurde nochmals verdeutlicht, dass das Gespräch mit den Volksvertretern zum Bildungsauftrag der Schulen gehört und dass es in der Verantwortung der Schulen liegt, wie sie diesen Auftrag ausgestalten.
Das Rundschreiben zur AbiPrO ist für das Abitur 2021 aktualisiert
!!Bitte beachten Sie aus aktuellem Anlass auch die zusätzlichen Informationen des Ministeriums bezüglich der Abiturqualifikation und des mündlichen Abiturs!!
Hier geht es zum Rundschreiben.
Für die Fächer des gesellschaftswissenschaftlichen Bereiches sollten die Veränderungen im Bereich der mündlichen Prüfungen, die in den letzten Rundschreiben formuliert wurden, beachtet werden. Grundlegend hierfür sind die Seiten 7-9 und 58/59 des Rundschreibens: