BESCHEINIGUNGEN
Die beiden folgenden Dateien (WORD-Format) sind am 22.07.2014 vom MBWWK an alle Schulen verschickt worden. In der Benachrichtigung heißt es:
"Verlässt eine Schülerin oder ein Schüler die Schule vor dem Abitur (oder fällt durch die Prüfung), so wird der Erwerb des Latinums (ggf. Graecums) auf einem Beiblatt zum Abgangszeugnis bescheinigt. ... Falls eine Schülerin oder ein Schüler das Latinum, Große Latinum oder das Graecum in einer "Gesonderten Prüfung" erreicht, erhält sie bzw. er ein entsprechendes Zeugnis. Auch dafür wurde ein Vordruck erstellt, den Sie ihren Gegebenheiten anpassen können."