Rechtliche Grundlagen unserer Arbeit
Auf dieser Seite können rechtlich relevante Dokumente für das Fach Sozialkunde abgerufen werden. Eine Aktualisierung wird stets so zeitnah wie möglich vorgenommen. Rechtsansprüche gegen den Betreiber der Seite können bei einer eventuellen Verspätung nicht geltend gemacht werden.
Als Grundlagendokument für den gemeinschaftskundlichen Unterricht kann die Europarats-Charta gelten. Sie kann unter ihrem eigentlichen Namen Europarats-Charta Education for Democratic Citizenship and Human Rights Education hier eingesehen werden.
Das neue Schulgesetz kann hier in der Onlinebroschüre des Ministeriums und in einer Synopse mit den Veränderungen eingesehen werden.
Für die alltägliche Arbeit sind weiterhin unter anderem die folgenden Dokumente von Bedeutung:
Abitur:
Aktuelles Rundschreiben zur AbiPro für das Abitur 2024
Einheitliche Prüfungsanforderungen (EPA)
Abiturprüfungsordnung für Nichtschüler
Abiturprüfungsordnung für die reformierte MSS
Handreichung zu Arbeitsformen in der gymnasialen Oberstufe
Reformierte MSS:
Hier finden Sie Informationen zur Bedeutung der MSS-Reform für die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer im allgemeinen und Sozialkunde im besonderen.
Die PDF-Datei zeigt in einem Vergleich die Veränderungen, die sich für den gesellschaftswissenschaftlichen Fachbereich ergeben werden.
Eine Konkretisierung der Sternchen ist zur Zeit in der Erarbeitung durch eine Fachgruppe bestehend aus Vertretern der drei betroffenen Fächer. Zielsetzung ist es, dass die jeweiligen Anteile inhaltlich so gestaltet werden, dass ein der MSS angemessenes Niveau unterrichtet werden kann. Anknüpfungspunkte für das jeweils andere Fach gibt es einige. In gewisser Weise störend bleibt dennoch das mögliche Problem, dass der Schüler eines Sozialkunde-Lks ohne im engereen Sinne erdkundliche und derjenige eines Erdkunde-Lks ohne im engeren Sinne politische Bildung sein Abitur ablegen könnte.
Wichtig für Sozialkunde ist, dass es jetzt offiziell prüfungsrelevant auch für die mündliche Abiturprüfung ist, somit in zwei Halbjahren der Qualifikationsphase auch unterrichtet werden muss. Die Organisationsform wird der Schule überlassen.
Desweiteren ist Sozialkunde bzw. das "Längsstrichfach" Sk|Ek durchgehend ein eigenständiges Grundfach und damit in seiner Bedeutung gestärkt. Die Beifächer sind gestrichen, eine oftmals beobachtete Kürzung gerade in diesem Bereich damit nicht mehr möglich.
Bei den größeren organisatorischen Freiheiten für die Schulleitungen beim Einsatz von Lehrkräften in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern appellieren die Fachberater, dass die inhaltliche Qualität nicht zugunsten organisatorischer Fragen leiden soll.
Weitere Informationen zur MSS-Reform können der MSS-Bröschüre entnommen werden.
Ganz aktuell ist der an die Anforderungen an die neue MSS angepasste Lehrplan für den gesellschaftswissenschaftlichen Bereich veröffentlicht worden. Die wichtigsten Veränderungen können folgendermaßen zusammengefasst werden:
Der chronologische Ablauf des Grundfaches SozialkundeIErdkunde soll nach Möglichkeit so angepasst werden, dass Sozialkunde in der MSS 13 unterrichtet wird, so dass der Wechsel der Fächer sich am Schuljahr orientiert. Auch aus organisatorischen Gründen dürfte dies von Vorteil sein.
Der Lehrplan des Grundfaches wird dadurch neu geordnet, was sich auf Sozialkunde insofern auswirkt, als auf Kosten des gesellschaftsstrukturellen Themenbereiches der politischen Ordnung in die 11te Jahrgansstufe vorgezogen wird. In der 13. Jahrgansstufe kommt als neues Thema für den Grundkurs die Internationale Politik hinzu (s. Seite 44 im Lehrplan).
Für den Leistungsfachbereich gibt es Veränderungen v.a. bezüglich der Aktualität und der neu verlangten geografischen Anteile. Die Grundstruktur bleibt erhalten. Die `DDR´ fällt heraus (wird Thema in der Geschichte), dafür gibt es einen Systemvergleich USA - Russland. Die geografischen Anteile finden sich bei den Themen Strukturpolitik (S. 100), verflochtene Wirtschaft (S. 101), beim Vergleich politischer Entscheidungsebenen (S. 111), und bei den globalen Risiken (S. 126). Deutlich wird hierbei, dass die Kommission wirklich darauf geachtet hat, dass diese übergreifenden Themen auch ohen großen Aufwand von Lehrkräften unterrichtet werden können, die das Sternchenfach nicht unterrichten.
Den gesamten Lehrplan finden Sie hier.
Die Hinweise zur Lehrplananpassung in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern sind in drei Bänden erschienen:
Heft 1: Hinweise für das Fach Geschichte: Jahrgangsstufe 13
I. Teilthema 2: Handlungsfeld Europa
II. Teilthema 3: Globale Krisen und Herausforderungen des 21. Jahrhunderts
III. Der Islam und die westliche Welt
IV. China: Macht der Zukunft?
Heft 2: Hinweise für Erdkunde und Sozialkunde: 2.1 Hinweise zu den sozialkundlichen Anteilen im Leistungsfach Erdkunde
2.2 Hinweise zu den geografischen Anteilen im Leistungsfach Sozialkunde
2.3 Hinweise zur Umsetzung des Lehrplanes im Grundfach Sozialkunde/Erdkunde
2.4 Ruanda – Lehrplan- und Unterrichtsthema im gesellschaftswissenschaftlichen
Aufgabenfeld in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 der gymnasialen
Oberstufe (Mainzer Studienstufe)
Heft 3: Hinweise für Sozialkunde und Erdkunde: Hinweise zur Lehrplananpassung im Leistungsfach Sozialkunde;
Lehrwerke, Fachzeitschriften, didaktische Materialien und Unterrichtseinheiten
zu zentralen Teilaspekten der Lehrplananpassung im Leistungsfach
Sozialkunde;
Lehrwerke, Fachzeitschriften, didaktische Materialien und besondere
methodische Zugänge zu
A) den geografischen Anteilen im Leistungsfach Sozialkunde
B) den sozialkundlichen Anteilen im Leistungsfach Erdkunde
C) zum Grundfach Erdkunde/Sozialkunde