Regionale Fachberatung Geschichte
Herzlich willkommen auf den neuen Seiten der Regionalen Fachberatung Geschichte.
Die Regelungen für die Arbeit der Regionalen Fachberaterinnen und Fachberater an
Gymnasien, Kollegs, Abendgymnasien, Integrierten Gesamtschulen und berufsbildenden
Schulen sind in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend vom 05. August 2005 enthalten.
Neben anderen Aufgaben ist hier die Fachberatung u.a. im Sinne einer Beratung der Fachlehrerinnen und Fachlehrer in fachlichen und methodischen Fragen zentrale Aufgabe der Regionalen Fachberaterinnen und Fachberater.
Hierzu sagt die Vorschrift:
"Für jede Schule und jedes Fach, im berufsbezogenen Bereich für jeden Fachbereich, soll im Zeitraum von drei Jahren mindestens eine Veranstaltung mit der zuständigen Regionalen Fachberaterin oder dem zuständigen Regionalen Fachberater stattfinden. Für Fachberaterinnen oder Fachberater, deren Zuständigkeit sich auf das ganze Land erstreckt, kann dieser Zeitraum erweitert werden.
Diese Veranstaltungen können in folgenden Organisationsformen durchgeführt werden:
• Fachkonferenzen oder Fachdienstbesprechungen,
• schulübergreifende Fachdienstbesprechungen,
• Dienstbesprechungen für Fachkonferenzleiterinnen und Fachkonferenzleiter.
Zu schulübergreifenden Veranstaltungen lädt die Regionale Fachberaterin oder der Regionale Fachberater mit Genehmigung der Schulbehörde ein."
Auf diesen Seiten erhalten Sie eine Übersicht über die Regionale Fachberatung Geschichte in den einzelnen Aufsichtsbezirken.
Fachinformationen werden zudem auf dem Geschichtsportal angeboten, das zusätzlich über die Regionalen Fachberatungen geführt wird.